Artikel von Juni 2018

Der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics ab Mai 2018

Luis Fricke Datenschutz für Unternehmen Artikel: Der datenschutzkonforme Einsatz von Google Analytics ab Mai 2018

Achtung: Dieser Artikel entspricht dem rechtlichen Stand von Juni 2018. Die Ausführungen sind ggf. veraltet.

Weitreichende Neuerungen im Bereich Datenschutz seit Inkrafttreten der EU-weiten DSGVO: Der datenschutzkonforme Einsatz des kostenlosen Webanalyse-Tools Google Analytics.

Kaum jemand der die datenschutzrechtlichen Neuerungen im vergangenen Monat nervlich unbeschadet überstanden hat: Seit dem 25. Mai 2018 entfaltet die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland verbindliche Wirkung. Im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie gilt die EU-DSGVO mit ihrem Inkrafttreten nämlich unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, eine einheitliche rechtliche Grundlage und EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich, jedoch enthält die umfangreiche Verordnung zahlreiche Öffnungsklauseln, die noch durch die nationalen Gesetzgeber ausgestaltet werden müssen.

Auch wenn das Sammeln und Erfassen von Daten ursprünglich mal etwas durchaus Positives war, hat sich die Meinung über die Speicherung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten mit den strengeren Rechtsvorschriften gewandelt. Gleichzeitig mit Inkrafttreten der Verordnung wurden nämlich viele Grundsätze des deutschen Datenschutzrechts nach dem alten BDSG auf den Kopf gestellt. Im Zuge der Neuerungen mussten sämtliche (Internet)unternehmen, welche regelmäßig im Kontakt mit personenbezogenen Daten standen, ihre Datenschutzerklärungen aktualisieren bzw. zumindest verständlicher gestalten. Dies geschah dann in Form von unzählbaren Info-Mails, die sich meist auch schnell ungelesen im Papierkorb wiederfanden. Abgesehen von der nervlichen Komponente in der Anfangsphase, bekommt man die Neuerungen jedoch auch im täglichen Leben häufig zu spüren: Ob man beim Arztbesuch vor dem Termin einen neuen DSGVO-Wisch unterzeichnen muss, bei der Arbeit neue Datenschutzauflagen zu erfüllen hat oder in der Nachbarschaftszeitung alle Gewinner des aktuellen Volkslaufs geschwärzt sind und sämtliche Geburtstage der älteren Gemeindemitglieder plötzlich nicht mehr abgedruckt werden dürfen - die DSGVO ist überall.

Datenschutz ist folglich nicht nur für alle Unternehmer, Shopbetreiber und Dienstleister bereits heute ein wichtiges Thema. Kundenbestellungen, E-Mail-Kampagnen, Nutzertracking oder im täglichen Leben: Überall spielt der Datenschutz eine Rolle. Doch besonders wichtig sind die Neuerungen im Hinblick auf Websites. Wir beschäftigen uns daher in diesem Artikel mit dem datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics ab Mai 2018 - also dem Zeitpunkt, ab dem die DSGVO auch in Deutschland ihre verbindliche Wirkung entfaltet und haben zu diesem Zweck eine Checkliste für Sie erarbeitet.

Checkliste:

  1. Ggf. Löschung sämtlicher bisher erhobener Tracking-Daten
  2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google abschließen
  3. Verwendung des neusten Analytics-Tracking-Codes und dessen Anpassung (IP-Anonymisierung; Einbau der individuellen Analytics-Opt-Out-Cookie-Funktion; Deaktivierung der User ID-Funktion, sowie der „Audiences“- bzw. „Zielgruppen“-Funktion)
  4. Speicherdauer der Nutzerdaten im Analytics-Konto anpassen
  5. Datenschutzerklärung (inkl. Google Analytics Add-on und Opt-out-Cookie) auf der Website anpassen
  6. Voherige Einwilligung des Website-Besuchers zum Tracking einholen / Cookie-Hinweis

Für eine genaue Analyse Ihrer Website oder bei Fragen können Sie uns jederzeit kontatieren.

(Achtung: Wer seine Website in den letzten Monaten nicht "DSGVO-fit" gemacht hat, sollte schnell handeln und die Seite vorrübergehend vom Netz nehmen. Wir von LUTHEKA beraten Sie hierzu jederzeit gerne.)

Über uns

Hinter LUTHEKA verbirgt sich ein junges Team aus Webdesign-, Online-Marketing- und Datenschutz-Enthusiasten, das sich auf die Entwicklung online basierter Business-Lösungen spezialisiert hat.

Kontakt

Werbeagentur LUTHEKA
Holzstraße 32
55116 Mainz
Deutschland

0202 - 251 299 80

E-Mail schreiben

Partner

Wir sind offizieller Partner von IONOS by 1&1 und haben eine Haftpflicht­versicherung abgeschlossen.

IONOS Partner-Siegel exali Haftpflicht-Siegel
Impressum Datenschutz Sitemap Online-Kündigung Meldung rechtswidriger Inhalte

Werbeagentur LUTHEKA - Webdesign, Online-Marketing und Datenschutz | Alle Rechte vorbehalten